EU-Richtlinie zur Kennzeichnung von Produkten aus Einwegkunststoffen

Das Thema Umweltschutz ist aktuell und wichtig wie nie, und deshalb sollen Verbraucher in der EU für den bewussten Umgang mit Plastik sensibilisiert werden. Zum Schutz der Meere und der Umwelt sind ab 03.07.2021 viele Einwegplastik-Produkte in der EU verboten. Für Produkte, die mangels ökologischer Alternative derzeit unverzichtbar sind, gelten Kennzeichnungspflichten, die vor Umweltschäden durch Plastik warnen sollen.

Das betrifft folgende Produktgruppen:

  1. Hygieneeinlagen (Binden), Tampons und Tamponapplikatoren
  2. Feuchttücher, d.h. getränkte Tücher für Körper- und Haushaltspflege

  3. Tabakprodukte mit Filtern, sowie Filter, die zur Verwendung in Kombination mit Tabakprodukten vertrieben werden

  4. Getränkebecher

Details zur EU-Kennzeichnungspflicht sind im PDF ersichtlich.

Malvega setzt diese Regelung für die ersten Verpackungen schon um.
Gemeinsam für eine saubere Umwelt. Los geht’s!

 

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